Verein

Die Bundesärztephilharmonie e.V. ist als Verein mit Sitz in Hamburg organisiert. Der Verein ist vom Finanzamt Nord als gemeinnützig anerkannt.

Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, der öffentlichen Gesundheitspflege und des öffentlichen Gesundheitswesens, der Hilfe für Flüchtlinge und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Zweck ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Verein soll die Bundesärztephilharmonie in der Öffentlichkeit darstellen und die Durchführung von Probenphasen und Konzertaufführungen ermöglichen.

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung werden, die die Zwecke des Vereins unterstützen möchte. Die Mitwirkung im Orchester hat nicht die Mitgliedschaft im Verein zur Voraussetzung.

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Beirat. Vorstand und Beirat entscheiden über Konzertprojekte, Auswahl der Dirigenten und Konzertprogramme, über die Auswahl der Mitwirkenden und ggf. der Solisten.

Die Bundesärztephilharmonie e.V. ist Mitglied Bundesverband Deutscher Liebhaberorchester (BDLO) e.V. Landesverband Nord.

Satzung